Besonderheiten im deutschen Bestattungsrecht

Vortrag

In den Bestattungsgesetzen aller 16 Bundesländer hat der Bestattungspflichtige alle Rechte, die übrigen Hinterbliebene keine.
Dies führt u.a. dazu,
... dass bestimmte Hinterbliebene den Toten nicht sehen dürfen,
... dass bestimmte Hinterbliebene bei der Bestattung nicht anwesend sein dürfen,
... dass Tote anonym bestattet werden, damit die anderen nicht wissen und auch nicht erfahren dürfen, wo der Verstorbene bestattet ist.
Hinzu kommt, dass fehlgeborene und abgetriebene Kinder, die von den Eltern nicht bestattet wurden, in den meisten Bundesländern für medizinische, wissenschaftliche oder pharmazeutische Zwecke verwendet werden dürfen. Nur in drei Bundesländern müssen die Eltern hierfür zustimmen.

Referent:

Pater Klaus Schäfer SAC, Klinikseelsorger, Universitätsklinikum Regensburg

Veranstaltungsnr. 3-29918
Datum Do 05.10.2023, 20.00 Uhr
Ort Falkenstein, Pfarrheim (Kirchbergstr.13)
Veranstalter Pfarrgemeinderat Falkenstein

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