Vorsorgevollmacht - brauch ich die??

KEB-online-Vortrag | leider a u s g e b u c h t

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wer kümmert sich um meine Pflege? Und wer hat das Recht, in meinem Namen einer medizinischen Behandlung zuzustimmen? In einer Vorsorgevollmacht können Sie genau das festlegen. Wichtig dabei ist, eine Vorsorgevollmacht macht für Jeden und in jedem Alter Sinn.
Jeder volljährige Bundesbürger sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen, denn Angehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt. Nur mit einer Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers wirksam und dauerhaft vermieden werden, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gelten solange sie nicht widerrufen werden, müssen aber der aktuellen Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Anwendung entsprechen. Dies ist bei älteren Dokumenten nicht mehr der Fall.
Fachanwältin für Erbrecht, Elke Kestler, erklärt, wie Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nach aktueller Rechtslage gestalten und auch in Zukunft aktuell halten können.

Referentin:

Elke Nicole Kestler, Fachanwältin für Erbrecht

Veranstaltungsnr. 3-27910
Datum Di 25.01.2022, 19.00 Uhr
Ort online-Kursraum der KEB im Bistum Regensburg
Anmeldung KEB Cham , Tel. 09971-7138 | info@keb-cham.de
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